Unsere Kernleistungen

Alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzleistungen im Überblick

SIGEKO

ORFAS übernimmt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, hat der Bauherr bzw. der nach § 4 BaustellV Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

Leistungen als SiGeKo

• Koordination nach Baustellenverordnung und RAB 30
• Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
• Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten
• Vorbereitung und Fortschreibung der Vorankündigung, soweit erforderlich
• Koordination der beteiligten Unternehmen und Gewerke
• Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsbegehungen
• Feststellung, Dokumentation und Kommunikation von Sicherheitsmängeln
• Abstimmung sicherheitsrelevanter Maßnahmen 
• Berücksichtigung der Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz

WANN IST EIN SIGEKO ERFORDERLICH?

Ein SiGeKo ist nach § 3 Baustellenverordnung zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Dabei ist unerheblich, ob die Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig werden.

Die Bestellung eines SiGeKo ist nicht mit der Vorankündigung oder dem SiGe-Plan gleichzusetzen. Für diese gelten zusätzliche Voraussetzungen nach § 2 BaustellV.

Vorankündigung
Erforderlich bei Baustellen mit mehr als 30 Arbeitstagen und mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mit mehr als 500 Personentagen.

SiGe-Plan
Erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.

Unterlage für spätere Arbeiten
Sie enthält die für Sicherheit und Gesundheitsschutz erforderlichen Angaben, die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind.

SIGEKO IN PLANUNG UND AUSFÜHRUNG

In der Planungsphase

Bereits während der Planung werden die Voraussetzungen für einen sicheren Baustellenablauf geschaffen. ORFAS unterstützt den Bauherrn dabei, die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung zu berücksichtigen und sicherheitsrelevante Schnittstellen zwischen den später beteiligten Gewerken frühzeitig zu erkennen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Koordination der vorgesehenen Arbeitsabläufe, die Erstellung des SiGe-Plans, soweit dieser erforderlich ist, sowie die Zusammenstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.

In der Ausführungsphase

Während der Bauausführung koordiniert ORFAS das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dazu gehören regelmäßige und dokumentierte Baustellenbegehungen, die Feststellung sicherheitsrelevanter Mängel sowie deren Kommunikation an die verantwortlichen Projektbeteiligten.

Bei Änderungen des Bauablaufs oder der eingesetzten Arbeitsverfahren werden die erforderlichen Koordinationsmaßnahmen angepasst und – soweit notwendig – der SiGe-Plan fortgeschrieben.

Konkret übernimmt ORFAS unter anderem:

Vorbereitung und Fortschreibung der Vorankündigung · Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans · Unterlage für spätere Arbeiten · Koordination der beteiligten Unternehmen und Gewerke · dokumentierte Sicherheitsbegehungen · Feststellung und Kommunikation von Sicherheitsmängeln · Abstimmung sicherheitsrelevanter Maßnahmen · Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes.

Während der Ausführung ist ORFAS regelmäßig auf der Baustelle präsent. Bei den Begehungen wird insbesondere betrachtet, ob sich aus dem Zusammenwirken verschiedener Gewerke zusätzliche Gefährdungen ergeben, ob vorgesehene Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden und ob Veränderungen im Bauablauf eine Anpassung der Koordination oder des SiGe-Plans erforderlich machen. Festgestellte sicherheitsrelevante Punkte werden dokumentiert und gegenüber den zuständigen Projektbeteiligten kommuniziert.

SICHERHEITSBEGEHUNGEN UND DOKUMENTATION

Während der Bauausführung führt ORFAS regelmäßige Sicherheitsbegehungen durch. Dabei werden insbesondere die Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen und Gewerken sowie Veränderungen im Bauablauf betrachtet, aus denen zusätzliche oder gegenseitige Gefährdungen entstehen können.

Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel und Abweichungen werden nachvollziehbar dokumentiert und den zuständigen Projektbeteiligten mitgeteilt. Erforderliche Maßnahmen werden abgestimmt und deren weitere Bearbeitung im Rahmen der Koordination nachverfolgt.

Die Dokumentation umfasst je nach Bauvorhaben unter anderem:

Begehungsprotokolle · Fotodokumentation · festgestellte Mängel · erforderliche Maßnahmen · Zuständigkeiten · Bearbeitungsstände · Fortschreibung des SiGe-Plans bei relevanten Änderungen

So bekommt der Kunde ein viel konkreteres Bild davon, was ORFAS auf seiner Baustelle tatsächlich leistet.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER SIGE-KOORDINATION

Die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ergeben sich insbesondere aus der Baustellenverordnung (BaustellV). Sie verpflichtet den Bauherrn unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung eines geeigneten Koordinators und regelt dessen Aufgaben während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens.

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die Anforderungen der Baustellenverordnung. Von besonderer Bedeutung ist die RAB 30 „Geeigneter Koordinator“. Sie beschreibt die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die Aufgaben des Koordinators in der Planungs- und Ausführungsphase.

Ergänzend sind die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung und Koordination zu berücksichtigen.

Für den Bauherrn wichtig

Die Bestellung eines SiGeKo bedeutet nicht, dass die Verantwortung der ausführenden Unternehmen für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten auf den SiGeKo übergeht. Der SiGeKo übernimmt die übergeordnete Koordination dort, wo Tätigkeiten verschiedener Unternehmen zusammentreffen und sich gegenseitig beeinflussen können.

IHR NUTZEN ALS BAUHERR

Ein SiGeKo erfüllt nicht nur Anforderungen der Baustellenverordnung. Eine frühzeitige und kontinuierliche Sicherheitskoordination unterstützt auch einen strukturierten Bauablauf und schafft klare Schnittstellen zwischen den beteiligten Unternehmen.

ORFAS unterstützt Sie dabei:

  • Gefährdungen aus gleichzeitig oder nacheinander ausgeführten Arbeiten frühzeitig zu erkennen
  • Sicherheitsmaßnahmen zwischen den beteiligten Gewerken abzustimmen
  • Zuständigkeiten und erforderliche Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren
  • sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und an die Verantwortlichen zu kommunizieren
  • Änderungen im Bauablauf in der Sicherheitskoordination zu berücksichtigen
  • SiGe-Plan und weitere erforderliche Unterlagen aktuell zu halten
  • regelmäßige Sicherheitsbegehungen nachvollziehbar zu dokumentieren
  • den organisatorischen Aufwand für Bauherr und Projektverantwortliche zu reduzieren

KLARE KOORDINATION STATT UNKLARER SCHNITTSTELLEN

Gerade dort, wo mehrere Unternehmen auf einer Baustelle tätig sind, können Gefährdungen nicht nur innerhalb eines einzelnen Gewerks entstehen. Kritisch sind häufig die Schnittstellen zwischen den Arbeiten.

ORFAS betrachtet deshalb nicht nur einzelne Tätigkeiten, sondern insbesondere deren Zusammenwirken. Ziel ist es, gegenseitige Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, erforderliche Schutzmaßnahmen abzustimmen und die Umsetzung transparent zu begleiten.

QUALIFIKATION UND PRAXISERFAHRUNG

Eine wirksame Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination erfordert neben den notwendigen Fachkenntnissen vor allem Erfahrung mit realen Bauabläufen, unterschiedlichen Gewerken und den täglichen Schnittstellen auf einer Baustelle.

ORFAS verbindet die Qualifikation für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination mit langjähriger praktischer Erfahrung im Bau, in der Projektsteuerung und in der Koordination komplexer Bauvorhaben.

Dadurch werden sicherheitsrelevante Anforderungen nicht isoliert betrachtet, sondern in die tatsächlichen Abläufe des Projekts eingeordnet – von der Planung über die Ausführung bis zur Fertigstellung.

Persönlich betreut

Bei ORFAS haben Sie einen direkten Ansprechpartner. Planung, Koordination, Baustellenbegehungen, Dokumentation und Abstimmungen werden persönlich begleitet. Das ermöglicht kurze Kommunikationswege und eine kontinuierliche Kenntnis des Bauvorhabens.

DOKUMENTE DER SIGE-KOORDINATION

Vorankündigung

Bei größeren Bauvorhaben ist nach § 2 BaustellV eine Vorankündigung an die zuständige Behörde zu übermitteln. Sie enthält wesentliche Angaben zum Bauvorhaben, zum Bauherrn, zu den verantwortlichen Personen, zur Bauzeit sowie zur voraussichtlichen Anzahl der Beschäftigten und Unternehmen. ORFAS bereitet die Vorankündigung vor und unterstützt bei erforderlichen Aktualisierungen.

SiGe-Plan

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan beschreibt die für das Bauvorhaben relevanten Gefährdungen und die erforderlichen Schutz- und Koordinationsmaßnahmen. Besonderes Augenmerk liegt auf Gefährdungen, die durch das Zusammenwirken verschiedener Unternehmen und Gewerke entstehen. ORFAS erstellt den SiGe-Plan und schreibt ihn bei relevanten Änderungen des Bauablaufs fort.

Unterlage für spätere Arbeiten

Die Unterlage enthält sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Informationen, die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage – beispielsweise Wartung, Instandhaltung, Umbau oder Rückbau – zu berücksichtigen sind. ORFAS erstellt und ergänzt diese Unterlage projektbezogen.

Dokumentation der Bauausführung

Während der Ausführungsphase dokumentiert ORFAS die SiGe-Koordination durch Begehungsprotokolle und – soweit erforderlich – Fotodokumentationen, festgestellte Mängel, vereinbarte Maßnahmen und deren Bearbeitungsstand. Dadurch bleiben sicherheitsrelevante Feststellungen und Abstimmungen nachvollziehbar.



OFFIZIELLE INFORMATIONEN & RECHTSGRUNDLAGEN

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen basiert auf gesetzlichen Vorgaben und den dazu veröffentlichten Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen.

Baustellenverordnung (BaustellV)
Regelt unter anderem die Pflichten des Bauherrn, die Bestellung eines geeigneten Koordinators, die Vorankündigung, den SiGe-Plan und die Unterlage für spätere Arbeiten.

RAB 30 – Geeigneter Koordinator
Konkretisiert die Anforderungen an die Eignung und Qualifikation des SiGeKo sowie dessen Aufgaben während Planung und Ausführung. ORFAS verfügt über die entsprechenden Kenntnisse nach RAB 30 Anlage B und C.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG sind auch bei der Planung und Koordination von Bauvorhaben von Bedeutung.

BAuA – Informationen zur Baustellenverordnung
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt weiterführende Informationen zur Baustellenverordnung, zur Koordination sowie eine Übersicht zu den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung bereit.

 

 

ARBEITSSCHUTZ AUF BAUSTELLEN

Arbeitsschutz auf Baustellen beginnt nicht erst bei der Kontrolle vor Ort. Entscheidend ist, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in die tatsächlichen Arbeitsabläufe einzubinden.

ORFAS unterstützt Bauherren, Projektverantwortliche und ausführende Unternehmen bei der praktischen Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes auf Baustellen.

Leistungen im Bereich Arbeitsschutz

  • Baustellenbegehungen und Dokumentation
  • Erkennen und Dokumentieren sicherheitsrelevanter Mängel
  • Abstimmung erforderlicher Schutzmaßnahmen mit den Projektbeteiligten
  • Unterstützung bei der Organisation sicherer Baustellenabläufe
  • Prüfung sicherheitsrelevanter Schnittstellen zwischen verschiedenen Gewerken
  • Unterstützung bei Baustellenordnung und Sicherheitsorganisation
  • Dokumentation und Nachverfolgung vereinbarter Maßnahmen
  • Beratung zu praktischen Fragestellungen des Arbeitsschutzes auf der Baustelle

PRAXISNAH STATT NUR AUF DEM PAPIER

Arbeitsschutz muss auf der Baustelle funktionieren. ORFAS betrachtet deshalb nicht nur Vorgaben und Dokumente, sondern auch die tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort. Veränderungen im Bauablauf, gleichzeitig ausgeführte Arbeiten und neu entstehende Gefährdungen werden in die Betrachtung einbezogen.

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